Preisstruktur der Taurus Technics GmbH
Version: 10.07.2026
Die nachfolgende Preisstruktur gilt für Dienstleistungen der Taurus Technics GmbH, nachfolgend «TAURUS», im Bereich Kälte-, Klima-, Lüftungs- und Energietechnik sowie Energiemanagement.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
1. Normalarbeitszeit
Als Normalarbeitszeit gilt Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage.
- Stundensatz Service / Wartung: CHF 150.–
- Stundensatz Installation / Montage: CHF 135.–
- Stundensatz Energiemanagement / MSR / Spezialdiagnose: CHF 175.–
- Fahrtkostenpauschale: CHF 1.20 pro km für Hin- und Rückweg
- Parkgebühren, Zufahrtskosten, Bewilligungen und Spezialtransporte werden zusätzlich verrechnet.
2. Abend- und Samstagstarif
Für Einsätze ausserhalb der Normalarbeitszeit gelten erhöhte Ansätze. Dies betrifft Montag bis Freitag von 17:00 bis 22:00 Uhr sowie Samstag von 07:00 bis 22:00 Uhr.
- Stundensatz Service / Wartung: CHF 210.–
- Stundensatz Installation / Montage: CHF 190.–
- Stundensatz Energiemanagement / MSR / Spezialdiagnose: CHF 240.–
- Fahrtkosten: wie Normalarbeitszeit
- Mindestverrechnung pro Einsatz: 1.5 Stunden
3. Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif
Für Einsätze während der Nacht, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen gelten besondere Zuschläge. Dies betrifft Einsätze von 22:00 bis 07:00 Uhr sowie Einsätze an Sonn- und Feiertagen.
- Stundensatz Service / Wartung: CHF 260.–
- Stundensatz Installation / Montage: CHF 240.–
- Stundensatz Energiemanagement / MSR / Spezialdiagnose: CHF 290.–
- Fahrtkosten: wie Normalarbeitszeit
- Mindestverrechnung pro Einsatz: 2 Stunden
4. Notfall- und Pikettdienst 24/7
Notfall- und Pikettdienste werden nach Verfügbarkeit erbracht. Die Anfahrt wird priorisiert, sofern dies betrieblich möglich ist.
- Einsatzpauschale für bestehende Wartungskunden: CHF 220.–
- Einsatzpauschale für Kunden ohne Wartungsvertrag oder Fremdanlagen: CHF 320.–
- Stundensatz während Normalarbeitszeit: gemäss Normalarbeitszeit
- Stundensatz ausserhalb Normalarbeitszeit: gemäss Abend-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagstarif
- Fahrtkosten: CHF 1.20 pro km für Hin- und Rückweg
- Parkgebühren, Spezialbewilligungen, Hebebühnen, Entsorgung und Drittleistungen werden separat verrechnet.
5. Wartungsverträge
Wartungsverträge werden abhängig von Anlagentyp, Anlagengrösse, Standort, Zugänglichkeit, Nutzungsintensität und gewünschtem Leistungsumfang individuell festgelegt.
Ein Wartungsvertrag kann je nach Vereinbarung folgende Leistungen enthalten:
- 1 bis 2 Serviceeinsätze pro Jahr
- Sicht- und Funktionskontrolle
- Reinigung der relevanten Komponenten
- Filterkontrolle oder Filterwechsel gemäss Vereinbarung
- Kontrolle von Kondensatablauf, Ventilatoren, Wärmetauschern und Regelung
- Leckage- und Dichtheitsprüfung, soweit gesetzlich oder technisch erforderlich
- Prüfung der Betriebswerte und Energieeffizienz
- Wartungsrapport mit Empfehlungen
- Bevorzugte Terminvergabe bei Störungen
Kleinmaterial bis CHF 50.– pro Wartungseinsatz ist, sofern vereinbart, inklusive. Ersatzteile, Kältemittel, Spezialreiniger, Filter, Reparaturarbeiten, Entsorgung, Hebebühnen und Drittleistungen werden separat verrechnet.
6. Beispielpreise für Wartungsverträge
Die folgenden Preise gelten als Richtwerte. Die definitive Preisfestlegung erfolgt nach Besichtigung oder technischer Abklärung der Anlage.
- Kleine Anlage, 1 Splitgerät, 1 Wartung pro Jahr: ab CHF 390.– / Jahr
- Kleine Anlage, 1 Splitgerät, 2 Wartungen pro Jahr: ab CHF 590.– / Jahr
- Mittlere Anlage, Gewerbe, Büro oder kleinere Praxis: ab CHF 790.– / Jahr
- Mittlere Anlage mit mehreren Innengeräten oder höherer Nutzungsintensität: ab CHF 1’200.– / Jahr
- Serverraum, Gastro, Ladenfläche oder technische Kühlung: ab CHF 1’800.– / Jahr
- Grosse Anlage, Hotel, Supermarkt, Produktionsbetrieb oder komplexe Kälteanlage: ab CHF 3’000.– / Jahr
7. Zusatzarbeiten und Reparaturen
Arbeiten, die über den vereinbarten Wartungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzarbeiten und werden separat verrechnet.
- Reparaturarbeiten werden nach effektivem Aufwand gemäss gültigem Stundensatz verrechnet.
- Ersatzteile, Kältemittel, Filter, Verbrauchsmaterial und Spezialwerkzeug werden separat verrechnet.
- Diagnosearbeiten, Fehlersuche und Störungsanalysen gelten als verrechenbare Arbeitszeit.
- Bei grösseren Reparaturen kann TAURUS vor Ausführung eine separate Offerte erstellen.
8. Material, Ersatzteile und Kältemittel
Material, Ersatzteile, Kältemittel, Spezialreiniger, Filter und Verbrauchsmaterial werden zusätzlich zur Arbeitszeit verrechnet.
- Materialpreise richten sich nach Beschaffungskosten, Verfügbarkeit und Marktpreisen.
- Preisänderungen durch Lieferanten, Importkosten, gesetzliche Abgaben oder Lieferengpässe bleiben vorbehalten.
- Kältemittel werden nach effektivem Verbrauch verrechnet.
- Entsorgungskosten werden separat ausgewiesen oder pauschal verrechnet.
9. Anfahrt, Reisezeit und Nebenkosten
Die Anfahrt wird grundsätzlich ab Standort von TAURUS oder ab nächstgelegenem Einsatzort verrechnet.
- Fahrtkosten: CHF 1.20 pro km für Hin- und Rückweg
- Reisezeit kann je nach Einsatzort und Vereinbarung als Arbeitszeit verrechnet werden.
- Parkgebühren, Zufahrtskosten, Maut, Bewilligungen und Wartezeiten werden zusätzlich verrechnet.
- Bei erschwerter Zugänglichkeit, Sicherheitsauflagen oder Wartezeiten vor Ort kann der Mehraufwand zusätzlich verrechnet werden.
10. Zahlungsbedingungen
Für Rechnungen von TAURUS gelten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen:
- Gewerbekunden: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
- Privatkunden: Zahlung sofort nach Ausführung, sofern nicht anders vereinbart
- Notfall- und Pikettdienste: Zahlung vor Ort per Kartenzahlung, Twint, Barzahlung oder gemäss individueller Vereinbarung
- Bei Zahlung innert 5 Tagen gewährt TAURUS, sofern auf der Rechnung ausgewiesen, 2 % Skonto auf den Nettobetrag.
- Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr verrechnet.
11. Zuschläge und Mindestverrechnung
Für besondere Einsatzzeiten, kurzfristige Einsätze oder erschwerte Bedingungen können Zuschläge erhoben werden.
- Mindestverrechnung Normalarbeitszeit: 1 Stunde
- Mindestverrechnung Abend- und Samstagseinsätze: 1.5 Stunden
- Mindestverrechnung Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze: 2 Stunden
- Kurzfristige Einsätze am gleichen Tag können nach Verfügbarkeit mit Prioritätszuschlag verrechnet werden.
- Wartezeiten, Unterbrüche oder Verzögerungen, die nicht durch TAURUS verursacht werden, gelten als verrechenbare Arbeitszeit.
12. Gültigkeit der Preisstruktur
Diese Preisstruktur ist gültig bis auf Widerruf. TAURUS behält sich vor, Preise aufgrund von Marktveränderungen, Lohnkosten, Materialpreisen, gesetzlichen Vorgaben oder betrieblichen Anpassungen zu ändern.
Für bereits bestätigte Aufträge gelten die in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
