Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Taurus Technics GmbH
Version: 10.07.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen und Werke der Taurus Technics GmbH mit Sitz in Baar, Zug, Schweiz, nachfolgend «TAURUS», im Bereich Kälte-, Klima-, Lüftungs- und Energietechnik sowie Energiemanagement.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen TAURUS und ihren Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von TAURUS schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsschluss und Angebote
Angebote von TAURUS sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich oder mündlich annimmt, eine Bestellung erteilt oder TAURUS mit der Leistungserbringung beginnt.
Technische Angaben, Pläne, Skizzen, Leistungsbeschriebe und Preisangaben gelten nur insoweit als verbindlich, als sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
3. Leistungen von TAURUS
TAURUS erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt, Fachkompetenz und nach anerkannten Regeln der Technik.
TAURUS stellt qualifiziertes Personal bereit, koordiniert die erforderlichen Arbeiten und hält die anwendbaren Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie branchenspezifischen Normen ein.
Sämtliche gesetzlichen Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuern im Zusammenhang mit eigenem Personal werden von TAURUS ordnungsgemäss abgerechnet und bezahlt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, TAURUS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere Angaben zu Anlagen, technischen Schnittstellen, Betriebsbedingungen, Sicherheitsvorschriften, Zutrittsregelungen, Hausordnungen und standortspezifischen Anforderungen.
Der Kunde sorgt für freien und sicheren Zugang zu den Anlagen und Arbeitsbereichen. Er stellt notwendige Ressourcen wie Strom, Wasser, Internetzugang, Hebemöglichkeiten, Arbeitsflächen oder Lagerräume vor Ort unentgeltlich bereit, soweit diese für die Leistungserbringung erforderlich sind.
Verzögerungen, Mehraufwände oder Zusatzkosten, die durch unvollständige Informationen, fehlenden Zugang oder unzureichende Vorbereitung des Kunden entstehen, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5. Termine und Fristen
TAURUS bemüht sich, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Verbindlich sind jedoch nur Termine, die ausdrücklich schriftlich als «fix» bestätigt wurden.
Können Arbeiten aus Gründen, die nicht von TAURUS zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden, verlängern sich die Fristen angemessen.
Dies gilt insbesondere bei fehlendem Zugang, unzureichender Vorbereitung durch den Kunden, Lieferverzögerungen von Dritten, behördlichen Auflagen, Sicherheitsrisiken oder höherer Gewalt.
6. Notfall-, Pikett- und Serviceeinsätze
Notfall- und Pikettdienste werden nach Verfügbarkeit erbracht. Ein Anspruch auf sofortige Leistung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Notfall-, Pikett-, Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze können mit Zuschlägen verrechnet werden.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Notfall- und Pikettdienste unmittelbar vor Ort in bar, per Kartenzahlung oder gemäss individueller Vereinbarung zu begleichen.
7. Preise und Mehrwertsteuer
Die Preise richten sich nach der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder separaten Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Preisänderungen infolge geänderter Leistungen, zusätzlicher Arbeiten, Materialpreisänderungen, Lieferengpässen, behördlicher Vorgaben oder gesetzlicher Änderungen bleiben vorbehalten.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen von TAURUS sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Zahlung innert 5 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt TAURUS, sofern auf der Rechnung ausgewiesen, 2 % Skonto auf den Nettobetrag.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Fälligkeit wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr berechnet.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist TAURUS berechtigt, weitere Leistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen, bis sämtliche offenen Beträge vollständig beglichen sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben vorbehalten.
9. Leistungsänderungen und Zusatzarbeiten
Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzarbeiten, die durch den Kunden veranlasst werden oder aufgrund geänderter Rahmenbedingungen notwendig sind, führen zu einer entsprechenden Anpassung von Leistungsumfang, Terminen und Preis.
TAURUS ist berechtigt, notwendige Zusatzarbeiten auszuführen, wenn diese zur sachgerechten, sicheren oder gesetzeskonformen Leistungserbringung erforderlich sind.
Bei laufenden Service-, Wartungs- oder Betriebsverhältnissen kann eine Reduktion von Leistungen, die einen Personal- oder Ressourceneinsatz betrifft, frühestens nach Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist berücksichtigt werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Einsatz von Subunternehmern
TAURUS ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Subunternehmer beizuziehen.
Der Kunde wird über den Einsatz von Subunternehmern informiert, soweit dies für die Leistungserbringung zweckmässig oder erforderlich ist.
Für Handlungen beigezogener Subunternehmer haftet TAURUS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wie für eigenes Personal.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Ersatzteile, Komponenten und erstellte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von TAURUS.
Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände sorgfältig zu behandeln und ohne schriftliche Zustimmung von TAURUS weder zu veräussern, zu verpfänden noch Dritten zu überlassen.
TAURUS ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zweckmässig ist.
12. Geistiges Eigentum
Alle von TAURUS erstellten oder überlassenen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Konzepte, Berechnungen, Programme, Dokumentationen und sonstigen geistigen Werke bleiben Eigentum von TAURUS.
Der Kunde erhält daran nur das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verwendung für andere Projekte ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von TAURUS zulässig.
13. Gewährleistung bei Dienstleistungen und Werken
TAURUS gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten.
Mängel an Reinigungsarbeiten sind innert 14 Tagen nach Ausführung schriftlich zu melden. Mängel an übrigen Leistungen sind innert 3 Monaten nach Ausführung schriftlich zu melden.
Bei rechtzeitig gerügten und von TAURUS zu vertretenden Mängeln nimmt TAURUS innert angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung vor.
Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14. Gewährleistung bei Warenlieferungen
Der Kunde hat gelieferte Waren, Ersatzteile und Komponenten unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind TAURUS innert 14 Tagen schriftlich zu melden. Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung, gelten die gelieferten Waren als genehmigt.
TAURUS entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein berechtigter Mangel durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift behoben wird.
15. Haftung
TAURUS haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von TAURUS verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet TAURUS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und höchstens bis zum Wert des jeweiligen Auftrags.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
16. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten, geheim zu halten und ausschliesslich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
17. Datenschutz
TAURUS bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung und soweit dies zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Leistungserbringung, Rechnungsstellung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe von Personendaten an TAURUS berechtigt ist, sofern er solche Daten im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelt.
18. Arbeitssicherheit und Anlagenverantwortung
Der Kunde bleibt für den sicheren Betrieb seiner Anlagen, Räumlichkeiten und Infrastruktur verantwortlich, soweit TAURUS diese Verantwortung nicht ausdrücklich schriftlich übernommen hat.
TAURUS ist berechtigt, Arbeiten zu verweigern, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn Sicherheitsrisiken, gesundheitsgefährdende Bedingungen, fehlende Bewilligungen oder gesetzeswidrige Zustände bestehen.
Daraus entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände können dem Kunden verrechnet werden.
19. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von TAURUS berechtigen TAURUS zur angemessenen Verlängerung von Fristen oder zur vorübergehenden Aussetzung der Leistung.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Streik, Krieg, Pandemie, Energieengpässe, Lieferengpässe, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen bei Dritten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Schadenersatzansprüche des Kunden infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
20. Kündigung laufender Verträge
Laufende Service-, Wartungs- oder Betriebsverträge können, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Bereits erbrachte Leistungen, bestelltes Material und entstandene Aufwände bleiben in jedem Fall geschuldet.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Vertragslücken werden nach demselben Grundsatz geschlossen.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung ist der Sitz von TAURUS, derzeit Baar, Kanton Zug, Schweiz.
TAURUS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
